Es entstehen für unsere Patienten keine zusätzlichen Kosten.
Grundsätzlich steht jedem Patienten mit einer unheilbaren, lebensbegrenzenden Erkrankung die spezielle ambulante Palliativversorgung (SAPV) zu.
Es muss eine hohe Symptomlast vorliegen (z.B. Schmerzen, Luftnot, Übelkeit etc.) und der Einsatz des Palliativteams muss vom verordnenden Arzt begründet werden.
Die Kosten werden nach Prüfung von den Krankenkassen übernommen.