Presseberichte
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Spenden Sie für die Kinderpalliativversorgung!
Die Kosten für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) wird von den Krankenkassen getragen.
Dennoch benötigen die betroffenen Kinder und Jugendlichen und ihre Familien mehr Unterstützung, vor allem im Bereich psychologische Begleitung sowie Sozialberatung.
Die gesamte Familie leidet unter der Situation. Eltern haben aufgrund der extremen Belastungen oft keine Möglichkeit zu einem Psychologen in die Praxis zu gehen. Gesunde Geschwister kommen häufig zu kurz. Mit Zuwendungen aus Spenden wollen wir die Lebensqualität der gesamten betroffenen Familien verbessern.
Für die steuerliche Geltendmachung Ihrer Zuwendung ab einem Betrag von 200,-€ pro Spende erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenbescheinigung von uns.
Falls Sie nicht unser vorbereitetes Spendenformular nutzen möchten, teilen Sie uns bitte Ihre Anschrift nach Ihrer Zuwendung auf einem der folgenden Wege mit:
Fax 06403 - 92 99 647
oder per eMail an
Spendenbeträge unter 200,-€ (auch für Mitgliedsbeiträge im Falle einer Vereinsmitgliedschaft) erkennt das Finanzamt mit der Kopie Ihres Kontoauszuges an. Für Beträge darüber hinaus erhalten Sie von uns unaufgefordert eine Spendenbescheinigung per Post.
50.5732,8.6663
SAPV Team Gießen
Stützpunkt:
Gaffkystraße 5
35392 Gießen
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Angebote des Kinderpalliativteams
1. Brückenversorgung
Wenn eine Erkrankung mit verkürzter Lebenserwartung im Krankenhaus festgestellt wird und nun die erste Entlassung geplant wird, ist eine Kontaktaufnahme zum Kinderpalliativteam bereits im Rahmen des stationären Aufenthaltes möglich. Gemeinsam mit der Familie und dem Stationsteam kann geplant und besprochen werden, was für die Versorgung zu Hause benötigt wird und organisiert werden muss. Dazu gehört die Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln (Absaugpumpe, Monitor usw.) und ggf. ein ambulanter Kinderkrankenpflegedienst, ein ambulanter Kinderhospizdienst und evtl. bauliche Maßnahmen vor Ort.
Die Familien werden in der ersten Zeit zu Hause unterstützt, u.a. beim Umgang mit der neuen Situation und auch bei der Krankheitsverarbeitung. Je nach Verlauf kann die Versorgung längerfristig erfolgen oder bei einer Stabilisierung pausiert werden; eine erneute Kontaktaufnahme und Versorgung ist bei Bedarf natürlich jederzeit möglich.
2. Beratung
Alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer lebensverkürzenden Erkrankung können sich hinsichtlich einer palliativmedizinischen Versorgung beraten lassen. Es erfolgt eine Überprüfung, ob eine SAPV notwendig ist sowie eine Beratung zu Maßnahmen zur Verbesserung der Symptomkontrolle und Lebensqualität.
Zudem können vorgeburtliche Beratungen erfolgen, wenn im Rahmen der Schwangerschaft eine lebensverkürzende Erkrankung beim Kind diagnostiziert wurde.
3. Vollversorgung
Im Rahmen der SAPV erfolgen regelmäßige Hausbesuche zur Überprüfung und Anpassung des Behandlungsplanes sowie Gespräche zur Therapiezielfindung und zum Vorgehen in Notfallsituationen. Bei weit vorangeschrittenem Krankheitsprozess können Hausbesuche je nach Bedarf auch mehrmals wöchentlich erfolgen.
Es besteht eine 24-stündige Ruf- und Einsatzbereitschaft (jeweils ärztlich und pflegerisch).
4. Krisenintervention
Bei akuten medizinischen Problemen wie Atemnot, Schmerzen, Krampfanfällen, Angst usw. kann jederzeit mit dem Kinderpalliativteam Kontakt aufgenommen werden. Es besteht eine 24-stündige Ruf- und Einsatzbereitschaft (jeweils ärztlich und pflegerisch).
5. Terminalversorgung
In der letzten Phase des Sterbeprozesses findet eine bedarfsangepasste engmaschige Betreuung nach Bedarf der Familie statt, um ein würdevolles Sterben ohne Schmerzen und andere Beschwerden im häuslichen Umfeld zu ermöglichen.
Unsere Arbeit haben wir in einem Flyer zusammengefasst, den Sie hier mit einem Klick ansehen können.
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SAPV Team Gießen
Stützpunkt:
Gaffkystraße 5
35392 Gießen
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Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten einer SAPV, wenn ein berechtigter Anspruch und eine Verordnung vom Kinderarzt oder der entlassenden Station vorliegt.
Bei privaten Krankenversicherungen muss die Kostenübernahme einer SAPV im Vorfeld besprochen werden.
Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.
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SAPV Team Gießen
Stützpunkt:
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Weiterlesen … Was kostet die Versorgung?
Welche Gebiete werden versorgt?
Das primäre Versorgungsgebiet ist der Regierungsbezirk Gießen.
Dazu gehören folgende Landkreise:
- Landkreis Limburg Weilburg
- Lahn-Dill Kreis
- Landkreis Marburg-Biedenkopf
- Landkreis Gießen
- Vogelsbergkreis
Nicht in allen angrenzenden Gebieten ist aktuell eine Versorgung aller palliativ zu versorgenden Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen möglich. Je nach Auslastung können auf Antrag und nach Genehmigung durch die Krankenkasse auch Teile von Rheinland-Pfalz versorgt werden.
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SAPV Team Gießen
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